§ 1 Allgemeines
Alle Leistungen, die im Rahmen von SH-LIMO erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen SH-LIMO und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.

§ 2 Vertragsschluss / Buchung
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von SH-LIMO schriftlich bestätigt wird und der Kunde den vereinbarten Buchungspreis inklusive aller Extras vor Fahrbeginn, per Überweisung oder in bar entrichtet hat.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Fahrt gültigen Preise laut Preisliste, zuzüglich vereinbarter Sonderleistungen von SH-LIMO. Bei kurzfristigen Buchungen sind vor Antritt der Fahrt die Buchungskosten und alle Extras beim Chauffeur in bar zu begleichen. Entstehende Mehrkosten sind sofort in bar beim Chauffeur zu begleichen.

§ 4 Stornogebühren
Bei Auftragsstornierungen werden folgende Gebühren fällig:
- keine bis 8 Wochen vor dem Termin
- bis 4 Wochen vor Buchungsdatum 50% der Auftragssumme
- danach 100%
Der Betrag ist in einem Zeitraum von 7 Tagen an das Konto von SH-LIMO zu überweisen.

§ 5 Beförderung
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Den Anweisungen des Chauffeurs ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln der Anweisungen, Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr und Beeinträchtigung des Chauffeurs ist dieser berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt abzubrechen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis fällig.

Für die Beförderung von Babys, Kleinkindern und Kindern hat der Kunde für die entsprechenden Kindersitze zu sorgen. Im gesamten FZG besteht laut StVO uneingeschränkte Anschnallpflicht, außer Sie können uns eine Befreiung der Anschnallpflicht vorlegen.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur nach Vereinbarung gestattet.

Im Fahrzeug herrscht absolutes Rauchverbot.

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

§ 6 Haftung des Kunden
Der Kunde und seine Fahrgäste haften für alle Beschädigungen und grobe Verschmutzungen, die durch ihn hervorgerufen werden. Bei Verunreinigung durch Erbrechen werden Reinigungskosten von 500 € fällig.

Vom Kunden oder Dritten angebrachte Beschriftungen, Dekos oder Anbauten sind von diesem wieder zu entfernen.

Der Kunde haftet für alle Folgeschäden.

Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE Schadensansprüche geltend gemacht werden.

Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (Requisitenversicherung) zu versichern.

Der Kunde hat seine Mitfahrer über diese AGB in Kenntnis zu setzen.

§ 7 Haftung SH-LIMO
Für Fahrzeugausfälle oder technische Defekte wird keine Haftung übernommen. Es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SH-LIMO vor. SH-LIMO ist nach §49 Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Mietwagen zugelassen!
SH-LIMO versichert, dass die Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind.

Die Chauffeure von SH-LIMO sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
SH-LIMO übernimmt keinerlei Haftung für die Garderobe und allen anderen persönlichen Gegenständen (Schlüssel, Handys, Geldbörsen, Fotoapparate, etc.) der Fahrgäste. Für Schäden an Kleidung etc., die beim Ein-/Aussteigen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Verzögerung
Vom Kunden verursachte Verzögerungen, die zu Mehrkosten führen, gehen zu seinen Lasten. Verzögerungen, die auf Verschulden von SH-LIMO beruhen, gehen zu Lasten von SH-LIMO.

§ 9 Vermittlung
Bei Vermittlung an Fremdfirmen sind ausschließlich der Kunde und die Fremdfirma bzw. Vermietfirma Vertragspartner.

§ 10 Datenschutz
SH-LIMO beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter.
Der Kunde gibt sein Einverständnis, das durch SH-LIMO angefertigte oder vom Kunden bereitgestelltes Bildmaterial, für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies SH-LIMO ausdrücklich erklären.

§ 11 Gerichtsstand
Rendsburg ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt deutsches Recht.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

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